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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1. Gültigkeit
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Gültigkeit für alle Bil-dungsangebote und Bildungsveranstaltungen der KG Protektor GmbH & Co., gleich welcher Durchführungsform, am Hauptsitz, allen Niederlassungen und externen Veranstaltungsorten und Räumen und gelten gleichermaßen für einzelne Teilnehmer und/oder anmeldende Organisationen.
1.2. AGB liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
1.3. Die an anderem Ort durch Gesetzte und zugehörige Durchführungsan-weisungen geregelten Klauseln dieser AGB sind nichtig.
2. Teilnahme und Anmeldung
2.1. Die KG Protektor GmbH & Co. führt Bildungsveranstaltungen in unterschiedlicher Form, sowohl im kostenträgergeförderten, als auch im selbstzahlenden Bereich durch, die jedem Interessenten offen stehen.
2.2. Sofern bei Abschlussprüfungen bestimmte Zugangsvoraussetzungen-, vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung durch den Teilnehmer Voraussetzung für die Teilnahme an den entsprechenden Lehrgängen.
2.3. Die Anmeldung für angebotene Bildungsveranstaltungen kann schriftlich per Brief, per Fax, mit dem Protektor Anmeldeformular, durch Bestätigung eines Angebotes oder per E- Mail erfolgen.
2.4. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer bzw. die Anmeldende Organisation das Bildungsangebot wahrzunehmen und die hierfür festgesetzten Gebühren zu zahlen.
3. Durchführung und Organisation
3.1. Protektor übernimmt es, den Lehrgangsteilnehmer auf das vereinbarte Ausbildungsziel vorzubereiten.
3.2. Die Durchführung der Schulungen erfolgt durch geeignete Dozenten.
3.3. Protektor stellt zur Durchführung der Schulung geeignete Räumlichkeiten und Unterrichtsmittel zur Verfügung.
3.4. Dem Lehrgangsteilnehmer werden für die Erreichung des jeweiligen Lehrgangszieles notwendige Unterlagen und Lehrmittel zur Verfügung gestellt.
3.5. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten.
3.6. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, alle zur Bildungsveranstaltung zugehörigen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, bei Fernbleiben Protektor unverzüglich zu benachrichtigen und bei Erkrankung bis zum dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die den ersten Tag mit einschließt.
4. Änderung der Leistungen
4.1. Der Beginn eines Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Protektor behält sich vor, bei zu geringer Anmeldezahl eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4.2. Protektor behält sich vor eine inhaltliche und organisatorische Änderung bzw. Anpassung der Ausbildung vorzunehmen, wenn dadurch Ziel und Wesen der Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Der Rechnungsbetrag entspricht den aktuellen Lehrgangskosten zum Zeitpunkt der Anmeldung.
5.2. Der Rechnungsbetrag ist bis zu Beginn der Veranstaltung oder bei Rechnungslegung fällig.
5.3. Bei Übernahme der Lehrgangskosten durch einen Kostenträger der öffentlichen Hand erklärt sich der Lehrgangsteilnehmer im Rahmen der jeweiligen Durchführungsanweisungen mit einer direkten Zahlung an die KG Protektor einverstanden.
5.4. Bei Kündigung während der Veranstaltung wird der Betrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung fällig. Darüber hinausgehende, bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
5.5. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten wird auf Wunsch des Teilnehmenden eine Ratenzahlung individuell vereinbart. Die Raten sind im Voraus zu entrichten.
5.6. Preiserhöhungen gelten ab Bekanntgabe. Sofern Verträge vier Monate vor der Preiserhöhung abgeschlossen wurden, sind diese dem neuen Stand anzugleichen. Preiserhöhungen gelten nicht für bereits laufende Ausbildungen.
6. Rücktritt
6.1. Ein Rücktritt vor Beginn der Bildungsveranstaltung hat schriftlich per Fax oder Brief zu erfolgen.
6.2. Ein Rücktritt ist bis zum Veranstaltungsbeginn jederzeit möglich.
6.3. Bei einem Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 € erhoben. Bei späterem Rücktritt wird eine Entschädigung in Höhe von 25 % der Gesamtkosten erhoben.
6.4. Bei Rücktritt von nach SGB geförderten Teilnehmern wird keine Gebühr erhoben.
6.5. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist möglich.
7. Kündigung
7.1. Eine Kündigung während der Bildungsveranstaltung hat schriftlich per Fax oder Brief zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Bildungsveranstaltung gilt in keinem Falle als Kündigung.
7.2. Alle Veranstaltungen mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind durch den Teilnehmer nicht kündbar.
7.3. Bei Veranstaltung mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist eine beiderseitige Kündigung jederzeit möglich. Die Kündigung wird wirksam zum Ende des auf den Eingangstag des Kündigungsschreibens folgenden Lehrabschnittes.
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der aktuellen Rechtslage (§§ 313, 314 ff. BGB), sowie die sich hieraus ergebenden Ansprüche auf Ausgleich beider Parteien, bleiben hiervon unberührt.
8. Personenbezogene Daten
8.1. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten mittels EDV einverstanden. Der Datenschutz ist gewährleistet.
8.2. Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass Protektor und seine Mitarbeiter personenbezogene Daten im Vertragsrahmen an die Qualifizierungspartner (z.B. Prüfungskammer, Ausbildungs- und Praktikumsbetriebe usw.) weitergeben und von ihnen erhalten dürfen.
8.3. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1. Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
9.2. Bei Diebstahl oder Verlust von privaten Gegenständen, die in durch Protektor genutzte Räumlichkeiten eingebracht wurden, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
9.3. Protektor haftet nicht für durch unzutreffende Lehrinhalte entstandenen Schäden, oder sonstige Unzulänglichkeiten.
10. Hausordnung
10.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten.
10.2. Aus zwingendem Grund (z.B. nachhaltige Störung des Unterrichts, schwerer Verstoß gegen die Hausordnung) hat Protektor das Recht, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesem Falle gelangen die zutreffenden Punkte der Klauseln 5. und 7. sinngemäß zur Anwendung.
11. Salvatorische Klausel, Vertragsergänzungen
11.1. Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Klausel dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Wirksamkeit
11.2. Mündliche Abreden bestehen nicht. Individualabsprachen, Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der rechtgültigen Schriftform.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
12.1. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesen AGB ist Hamburg.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Herunterladen (PDF, 126 kB)
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